Frage 205 von 536
Bei welcher Behörde ist ein ersatzpflichtiger Wildschaden anzumelden?
Antworten:
Jagdbehörde
Ordnungsamt
Gemeinde
bei der für das Gebiet zuständigen Polizeidienststelle
Jagdbehörde
Ordnungsamt
Gemeinde
bei der für das Gebiet zuständigen Polizeidienststelle