Frage 10 von 536
Wer darf sich die Eier eines ausgemähten Fasanengeleges aneignen?
Antworten:
der Spaziergänger, der es findet
der Eigentümer des Feldes, auf dem sich das Gelege befindet
der Jagdausübungsberechtigte
der Nutzungsberechtigte auf den gepachteten Grundflächen