Frage 10 von 536

Wer darf sich die Eier eines ausgemähten Fasanengeleges aneignen?

Antworten:

Falsch

der Spaziergänger, der es findet

Falsch

der Eigentümer des Feldes, auf dem sich das Gelege befindet

Richtig

der Jagdausübungsberechtigte

Falsch

der Nutzungsberechtigte auf den gepachteten Grundflächen