Frage 11 von 536
Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?
Antworten:
nur das Erlegen von Wild
das Erlegen und Fangen von freilebenden Tieren
das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild
nur das Erlegen von Wild
das Erlegen und Fangen von freilebenden Tieren
das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild