Frage 272 von 536
Wem dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen überlassen werden?
Antworten:
jedermann.
nur an Sachkundige nach bestandener Prüfung
auf der Schießstätte einem Gastschützen zum Schießen
jedermann.
nur an Sachkundige nach bestandener Prüfung
auf der Schießstätte einem Gastschützen zum Schießen