Frage 271 von 536
Dürfen Sie während ihres 14-tägigen Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?
Antworten:
ja, jeder zuverlässigen volljährigen Person
nein.
ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte
ja, jeder zuverlässigen volljährigen Person
nein.
ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte