Frage 271 von 536

Dürfen Sie während ihres 14-tägigen Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?

Antworten:

Falsch

ja, jeder zuverlässigen volljährigen Person

Falsch

nein.

Richtig

ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte