Frage 83 von 536

Welchen Personen ist der Jagdschein auf Verlangen vorzuzeigen?

Antworten:

Richtig

Jagdschutzberechtigten

Falsch

dem Jagdgenossenschaftsvorsitzenden

Richtig

Polizeibeamten

Falsch

Spaziergängern, die sich im Jagdbezirk aufhalten