Frage 84 von 536
In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit mehreren Pächtern soll ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein ausgestellt werden. Wer hat den Erlaubnisschein zu unterzeichnen, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Pächtern nicht besteht?
Antworten:
sämtliche Pächter
einer der Pächter zusammen mit dem Jagdvorsteher
die Jagdgenossenschaft
die Jagdbehörde