Frage 312 von 536

Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?

Antworten:

Falsch

erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe

Falsch

Steinschlosspistole, weil ich die nach dem WaffG ohnehin führen darf

Richtig

keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes