Frage 312 von 536
Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?
Antworten:
erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe
Steinschlosspistole, weil ich die nach dem WaffG ohnehin führen darf
keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes