Frage 311 von 536
Ist das Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von der Wohnung zum Schießstand erlaubt?
Antworten:
nur mit Waffenschein
ja, wenn sie ungeladen und gesichert im Holster am Körper getragen wird
ja, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird