Frage 311 von 536

Ist das Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von der Wohnung zum Schießstand erlaubt?

Antworten:

Falsch

nur mit Waffenschein

Falsch

ja, wenn sie ungeladen und gesichert im Holster am Körper getragen wird

Richtig

ja, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird