Frage 268 von 536
Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben?
Antworten:
bei unrechtmäßiger Aneignung (Einbruchdiebstahl).
waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor
wenn der Waffenhändler dem Schützen die Waffe nur zur Ansicht im Geschäft übergibt