Frage 268 von 536

Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben?

Antworten:

Richtig

bei unrechtmäßiger Aneignung (Einbruchdiebstahl).

Falsch

waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor

Falsch

wenn der Waffenhändler dem Schützen die Waffe nur zur Ansicht im Geschäft übergibt