Frage 269 von 536

Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

Antworten:

Falsch

bei dem Abschluss eines Kaufvertrages

Falsch

bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde

Richtig

bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer