Frage 269 von 536
Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
Antworten:
bei dem Abschluss eines Kaufvertrages
bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde
bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer