Frage 285 von 536

Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?

Antworten:

Falsch

wenn sie griffbereit im Holster getragen wird

Falsch

wenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist

Richtig

wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden