Frage 285 von 536
Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?
Antworten:
wenn sie griffbereit im Holster getragen wird
wenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist
wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden