Frage 284 von 536
Waffenrechtlich gesehen ist der Schaft eines Gewehres...
Antworten:
ein wesentlicher Teil der Schusswaffe
kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe
ein erlaubnispflichtiges Zubehörteil einer Schusswaffe
ein wesentlicher Teil der Schusswaffe
kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe
ein erlaubnispflichtiges Zubehörteil einer Schusswaffe