Frage 139 von 536

Von wem ist die Abschussliste zu führen?

Antworten:

Falsch

vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Verpächter

Richtig

vom Jagdausübungsberechtigten

Falsch

von jeder zur Jagd befugten Person

Falsch

im verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk von der Jagdgenossenschaft