Frage 139 von 536
Von wem ist die Abschussliste zu führen?
Antworten:
vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Verpächter
vom Jagdausübungsberechtigten
von jeder zur Jagd befugten Person
im verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk von der Jagdgenossenschaft