Frage 138 von 536

Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Abschussliste eingetragen werden?

Antworten:

Falsch

nein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt

Richtig

ja

Falsch

ja, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden