Frage 138 von 536
Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Abschussliste eingetragen werden?
Antworten:
nein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
ja
ja, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden
nein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
ja
ja, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden