Frage 306 von 536
Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen?
Antworten:
überhaupt nicht. Ohne vorherige Erlaubnis ist das immer verboten
das ist waffenrechtlich für die Dauer von bis zu 6 Wochen ohne weitere Voraussetzung erlaubt
das ist nur erlaubt, wenn ich bereits eine WBK besitze und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).