Frage 305 von 536

Einer Erlaubnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe bedarf nicht,

Antworten:

Richtig

wer diese beim Schießen auf Schießstätten zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt

Falsch

wer die Waffe als Sportschütze unverpackt auf dem PKW-Rücksitz zum Büchsenmacher bringt

Falsch

wer die Waffe seinen Freunden auf der Straße zeigt