Frage 305 von 536
Einer Erlaubnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe bedarf nicht,
Antworten:
wer diese beim Schießen auf Schießstätten zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt
wer die Waffe als Sportschütze unverpackt auf dem PKW-Rücksitz zum Büchsenmacher bringt
wer die Waffe seinen Freunden auf der Straße zeigt