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Sachgebiet 4 - Recht
Frage 428 von 536
Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchung, wenn er für den Verzehr vorgesehen ist?
Antworten:
Richtig
ja
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