Frage 429 von 536

Auf welche Innentemperatur muss nach der Fleischhygieneverordnung das zum Verkauf bestimmte Haarwild alsbald nach seiner Erlegung mindestens abgekühlt werden?

Antworten:

Richtig

+ 7 Grad Celsius

Falsch

+ 10 Grad Celsius

Falsch

+ 13 Grad Celsius