Frage 325 von 536

Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?

Antworten:

Falsch

Waffe nach Erwerb sofort bei der Behörde anmelden und sie originalverpackt mit WBK dort vorlegen

Falsch

Waffenerwerb innerhalb eines Monats schriftlich bei der Behörde anmelden und die WBK zum Eintrag vorlegen

Richtig

Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen