Frage 326 von 536

Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

Antworten:

Falsch

nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind

Falsch

ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens

Richtig

ja, aus begründetem Anlass