Frage 326 von 536
Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?
Antworten:
nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind
ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens
ja, aus begründetem Anlass