Frage 431 von 536

Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?

Antworten:

Falsch

ja

Richtig

nein

Falsch

nur, wenn das Perückengeweih bereits deutlich gewuchert hat und offensichtlich seit mehreren Jahren nicht gefegt wurde