Frage 432 von 536

Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hatte, erlegt. Der Revierinhaber will das Reh dem Erleger zum eigenen Verzehr käuflich überlassen. Muss es vor dem Verkauf der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Antworten:

Richtig

ja

Falsch

nein

Falsch

nur bei Verkauf an Dritte