Frage 329 von 536

Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis geschossen werden?

Antworten:

Falsch

nur mit schallgedämpften Waffen (Immissionsschutz).

Falsch

mit allen, vorausgesetzt es ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden, so dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können

Richtig

mit Bauart zugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können

Falsch

mit Waffen, die über glatte Läufe verfügen und zum Verschießen von Randfeuer-Schrotpatronen geeignet sind, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können