Start
Bundesländer
Hessen
Sachgebiet-4-recht
Den-anordnungen-der-verantwortlichen-aufsichtsperson-auf-dem-4851
Anmelden
Registrieren
Sachgebiet 4 - Recht
Frage 328 von 536
Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:
Antworten:
Falsch
nur im Wettkampf
Falsch
nur bei Gefahr im Verzug
Richtig
immer.
Vorherige Frage
Zurück
328 / 536
Nächste Frage
Weiter