Frage 96 von 536

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, als Schütze an einer Treibjagd teilzunehmen?

Antworten:

Falsch

ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist

Falsch

ja, ohne besondere Erlaubnis

Richtig

nein