Frage 96 von 536
Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, als Schütze an einer Treibjagd teilzunehmen?
Antworten:
ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist
ja, ohne besondere Erlaubnis
nein