Frage 95 von 536

Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdfreund, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

Antworten:

Falsch

ja, ohne weiteres

Falsch

ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis

Richtig

nein

Falsch

ja, wenn der Jagdfreund eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt