Frage 72 von 536
Innerhalb welcher Frist kann die Jagdbehörde einen dort vorgelegten Jagdpachtvertrag beanstanden?
Antworten:
innerhalb von einer Woche
innerhalb von zwei Wochen
innerhalb von drei Wochen
innerhalb von vier Wochen
innerhalb von einer Woche
innerhalb von zwei Wochen
innerhalb von drei Wochen
innerhalb von vier Wochen