Frage 71 von 536

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Antworten:

Richtig

bei der Jagdbehörde

Falsch

bei der Gemeindeverwaltung

Falsch

bei der Jagdgenossenschaft

Falsch

bei der Hegegemeinschaft

Falsch

eine Anzeige ist nicht erforderlich