Frage 71 von 536
Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?
Antworten:
bei der Jagdbehörde
bei der Gemeindeverwaltung
bei der Jagdgenossenschaft
bei der Hegegemeinschaft
eine Anzeige ist nicht erforderlich
bei der Jagdbehörde
bei der Gemeindeverwaltung
bei der Jagdgenossenschaft
bei der Hegegemeinschaft
eine Anzeige ist nicht erforderlich