Frage 51 von 536

In seinem umfriedeten Hausgarten findet der Eigentümer einen verendeten Rehbock. Darf er sich das Stück aneignen?

Antworten:

Falsch

nein, es steht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu

Richtig

ja

Falsch

nein, das Stück muss der Tierkörperbeseitigungsanstalt überlassen werden