Frage 51 von 536
In seinem umfriedeten Hausgarten findet der Eigentümer einen verendeten Rehbock. Darf er sich das Stück aneignen?
Antworten:
nein, es steht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu
ja
nein, das Stück muss der Tierkörperbeseitigungsanstalt überlassen werden