Frage 52 von 536
In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung
Antworten:
generell verboten
auf Tierarten der „Roten Liste“ verboten
durch die Naturschutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet, erlaubt oder beschränkt
generell verboten
auf Tierarten der „Roten Liste“ verboten
durch die Naturschutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet, erlaubt oder beschränkt