Frage 99 von 536

Für welche im Zusammenhang mit der Jagd stehenden Handlungen bedarf es keines Jagdscheines?

Antworten:

Richtig

für Treiber- und Trägerdienste

Falsch

für das Töten eines krank geschossenen Wildtieres

Richtig

für das aus der Decke schlagen eines Rehbocks