Frage 99 von 536
Für welche im Zusammenhang mit der Jagd stehenden Handlungen bedarf es keines Jagdscheines?
Antworten:
für Treiber- und Trägerdienste
für das Töten eines krank geschossenen Wildtieres
für das aus der Decke schlagen eines Rehbocks
für Treiber- und Trägerdienste
für das Töten eines krank geschossenen Wildtieres
für das aus der Decke schlagen eines Rehbocks