Frage 100 von 536
Dürfen Sie ein Rot-Alttier, das sich schwer verletzt hat, in der Schonzeit ohne vorherige Genehmigung durch die Jagdbehörde erlegen?
Antworten:
ja
nein
nur wenn ein genehmigter Abschussplan vorliegt
ja
nein
nur wenn ein genehmigter Abschussplan vorliegt