Frage 277 von 536
„Führen“ im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe....
Antworten:
in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird
im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird
im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird