Frage 276 von 536
„Führen“ im Sinne des Waffengesetzes bedeutet Ausübung der tatsächlichen Gewalt...
Antworten:
in der eigenen Wohnung
außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums
durch den Waffenhändler im Geschäftsraum
in der eigenen Wohnung
außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums
durch den Waffenhändler im Geschäftsraum