Frage 78 von 536

Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet

Antworten:

Richtig

ist nur der Verpächter

Falsch

ist nur der Pächter

Falsch

sind sowohl der Pächter als auch der Verpächter