Frage 77 von 536

Der Jagdpachtvertrag

Antworten:

Richtig

ist schriftlich abzuschließen

Falsch

bedarf der notariellen Beurkundung

Falsch

die Pachtdauer soll mindestens zwölf Jahre betragen

Richtig

die Pachtdauer soll mindestens zehn Jahre betragen

Falsch

kann mündlich abgeschlossen werden