Frage 222 von 536

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?

Antworten:

Richtig

ja, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich

Falsch

ja, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet

Falsch

nein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten

Falsch

der Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet