Frage 103 von 447

Zwei Personen schlagen auf einen Unterlegenen ein, um ihn auszurauben. Sie greifen zugunsten des Angegriffenen ein. Welchen Rechtfertigungsgrund haben Sie?

Antworten:

Falsch

Notwehrexzess

Falsch

Nötigung

Richtig

Notwehr bzw. Nothilfe

Falsch

Putativnotwehr

Falsch

gesetzlich nicht geregelt