Frage 103 von 447
Zwei Personen schlagen auf einen Unterlegenen ein, um ihn auszurauben. Sie greifen zugunsten des Angegriffenen ein. Welchen Rechtfertigungsgrund haben Sie?
Antworten:
Notwehrexzess
Nötigung
Notwehr bzw. Nothilfe
Putativnotwehr
gesetzlich nicht geregelt