Frage 104 von 447

Sie beobachten wie jemand mit einer Schusswaffe bedroht wird. Sie greifen mit Ihrer Schusswaffe ein. Dabei wird der Angreifer verletzt. Es stellt sich hinterher heraus, dass kein rechtswidriger Angriff vorlag, weil es sich um Filmaufnahmen handelte. Sie handelten in…

Antworten:

Richtig

Putativnotwehr (scheinbare Notwehr)

Falsch

Notstand

Falsch

Notwehrexzess