Frage 198 von 554

Welche besonderen Hygienevorschriften gelten für erlegtes Haarwild?

Antworten:

Falsch

das Zerwirken darf nur in einem ausreichend großen Kühlraum bei + 4 Grad C vorgenommen werden

Richtig

beim Aufbrechen, Zerwirken und weiterem Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen

Falsch

erlegtes Haarwild darf nur in der Decke eingefroren werden