Frage 231 von 554
Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?
Antworten:
ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist
das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern
es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen