Frage 231 von 554

Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?

Antworten:

Falsch

ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist

Falsch

das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern

Richtig

es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen