Frage 230 von 554
Darf eingegangenes Wild (Fallwild) für den menschlichen Verzehr freigegeben werden?
Antworten:
nur nach amtstierärztlicher Untersuchung
nur wenn es keine auf den Menschen übertragbare Krankheit hatte
in keinem Fall
nur nach amtstierärztlicher Untersuchung
nur wenn es keine auf den Menschen übertragbare Krankheit hatte
in keinem Fall