Frage 264 von 554

Die Bestimmungen der Verordnung (EG) 852/2004 zur Lebensmittelhygiene gelten unmittelbar für

Antworten:

Richtig

die Abgabe von Wild in mehr als einer „geringen Menge“

Richtig

die Abgabe von zerwirktem Wild

Falsch

die Abgabe eines Frischlings an ein örtliches Restaurant