Frage 264 von 554
Die Bestimmungen der Verordnung (EG) 852/2004 zur Lebensmittelhygiene gelten unmittelbar für
Antworten:
die Abgabe von Wild in mehr als einer „geringen Menge“
die Abgabe von zerwirktem Wild
die Abgabe eines Frischlings an ein örtliches Restaurant