Frage 239 von 554
Bei einem Stück Rehwild stellen Sie beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Es muss zur Fleischuntersuchung:
Antworten:
nur, wenn es veräußert werden soll
nur, wenn es zum Genuss für Menschen bestimmt ist
in jedem Falle
nur, wenn es veräußert werden soll
nur, wenn es zum Genuss für Menschen bestimmt ist
in jedem Falle