Frage 239 von 554

Bei einem Stück Rehwild stellen Sie beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Es muss zur Fleischuntersuchung:

Antworten:

Falsch

nur, wenn es veräußert werden soll

Falsch

nur, wenn es zum Genuss für Menschen bestimmt ist

Richtig

in jedem Falle