Frage 9 von 149

Was trifft auf das Jagdrecht zu?

Antworten:

Richtig

In Deutschland steht das Jagdrecht dem Grundeigentümer zu

Richtig

Es ist untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden

Richtig

Auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu