Frage 10 von 149
Auf Jagdbezirke trifft zu
Antworten:
Jagdbezirke können abgerundet werden
Sie setzen sich aus einer zusammenhängenden Grundfläche mit einer land-, forst oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche zusammen
Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke