Frage 56 von 149

Über Jagdhunde sagt das Hamburger Landesjagdgesetz:

Antworten:

Richtig

Als brauchbar gilt nur ein Hund nach mindestens erfolgreicher Brauchbarkeitsprüfung vor der Landesjägerschaft

Falsch

Mehrere Reviere können gemeinschaftlich einen brauchbaren Jagdhund der Behörde melden

Richtig

Für jeden Jagdbezirk ist von den Jagdausübungsberechtigten ein nachweislich jagdlich brauchbarer Hund zu halten und zu führen