Frage 57 von 149
In welchem Fall darf eine Inhaberin eines Jugendjagdscheines nicht mitjagen?
Antworten:
Beim Ansitz auf Rehwild
Beim Ansitz auf Rotwild
Bei einer Gesellschaftsjagd
Beim Ansitz auf Rehwild
Beim Ansitz auf Rotwild
Bei einer Gesellschaftsjagd