Frage 136 von 149
Im Sinne des Waffengesetzes erwirbt eine Waffe oder Munition
Antworten:
Wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt
Wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt
Wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung ausübt