Frage 136 von 149

Im Sinne des Waffengesetzes erwirbt eine Waffe oder Munition

Antworten:

Richtig

Wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt

Falsch

Wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt

Falsch

Wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung ausübt